Die rechtliche Begleitung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern in allen Phasen eines Vergabeverfahrens ist der Kern unserer Beratungspraxis.
Öffentliche Auftraggeber stehen in jeder Beschaffungsphase unter Beobachtung. Nahezu jede Entscheidung ist justiziabel. Dies kann zu potentiell erheblichen Verzögerungen im Verfahren führen. Ziel der Beratung ist daher in erster Linie ein rechtssicheres Verfahren.
Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber nicht erst bei der Ausgestaltung rechtssicherer Verfahren, deren Durchführung und anschließenden Umsetzung der Verträge, sondern bereits aktiv bei der Bedarfsermittlung. Neben der Einhaltung europäischer und nationaler Vorgaben steht aufgrund unserer besonderen Branchenkenntnisse in den Bereichen: Informationstechnologie, Gesundheitswesen, BOS, Hochschulen / Bildung und besonderer öffentlicher Infrastrukturen, stets auch die aus operativer Sicht für den öffentlichen Auftraggeber beste Lösung im Fokus.
Wir begleiten öffentliche Auftraggeber bei allen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungsvorhaben.
Bieter befinden sich in Vergabeverfahren meist im Spannungsfeld zwischen dem Interesse eine bestmögliche Chance auf den Zuschlag zu erhalten und der Wahrung ihrer Interessen gegenüber Vergaberechtsverstößen öffentlicher Auftraggeber. Die regelmäßig hohen Auftragswerte öffentlicher Beschaffungsvorhaben verleihen der Entscheidung für die richtige Verfahrenstaktik zusätzliche Bedeutung. Ziel der Beratung ist daher in erster Linie die Erarbeitung der bestmöglichen Verfahrenstaktik – dies auf fundierter rechtlicher Grundlage, unter Einbeziehung operativer Gesichtspunkte und mit dem gebotenen Augenmaß.
Wir unterstützen Bieter bei der rechtssicheren Bewerbung und Angebotsabgabe in Vergabeverfahren und der Durchsetzung ihrer Rechte in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren.