Die Aufnahme wirtschaftlicher Betätigungen bedarf teilweise komplexer Genehmigungen oder öffentlich-rechtlicher Verträge. Das gleiche gilt für die Aufrechterhaltung und Fortentwicklung der Unternehmenstätigkeit.

Besondere Anforderungen stellen dabei Märkte mit kontingentierten Zulassungsverfahren und Bedarfsprüfungen sowie regulierte Bereiche mit besonderen Anforderungen und ordnungspolitischen Zielsetzungen. Beispiele bilden das Gesundheitswesen oder die öffentliche Daseinsvorsorge.

Wir begleiten unsere Mandanten beim Erhalt der erforderlichen Genehmigungen und öffentlich-rechtlichen Verträge. Dies gilt etwa für Öffentlich-Private-Partnerschaften, Genehmigungen im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und bei Vertragsverhandlungen im Leistungserbringerrecht des SGB V.

Behörden unterstützen wir regelmäßig bei der Abwehr unberechtigter, insbesondere den Wettbewerb oder die öffentliche Daseinsvorsorge beeinträchtigender Anträge.