Aufträge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben stehen im Spannungsfeld zwischen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Gefahrenabwehr einerseits und – teilweise von Gesetzlichen Krankenkassen vergüteten – Marktleistungen auf der anderen Seite.

Der rechtliche Rahmen ist komplex. Er besteht etwa aus (bundesrechtlichen) Finanzierungs-,  Ausbildungs- und Rahmenbestimmungen sowie zahlreichen Landesgesetzen, Verwaltungsvorschriften und haushaltsrechtlichen Vorgaben. Zum Teil bestehen besondere EU-rechtliche Bestimmungen oder Ausnahmeregelungen (sog. Bereichsausnahmen). Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen und Auftragnehmer sind entsprechend hoch.

Dies gilt beispielsweise bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen oder dem Bezug von besonderer Leitstellen- und Kommunikationstechnik.

Hier verfügen wir über jahrelange Erfahrung und Expertise – dies gilt sowohl für das Beschaffungswesen an sich und Fragen der Bedarfsplanung als auch für sämtliche flankierenden Fragen etwa im Bereich der Finanzierung bis hin zur Abwehr von Normenkontrollverfahren gegen öffentliche Gebührensatzungen.

Während wir im Übrigen je nach Bereich öffentliche Auftraggeber und Bieter beraten, sind wir im Bereich des Rettungsdienstrechts und bei Rettungsdienstvergaben ausschließlich auf Seiten der sicherstellungsverpflichteten öffentlichen Aufgabenträger tätig.