Wir beraten vor allem die öffentliche Hand bei der Vergabe und Durchführung größerer IT-Projekte. Bei Bedarf entwerfen wir die vertraglichen Regelungen. Soweit ein Vergabeverfahren durchgeführt wird, achten wir darauf, dass die vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten sind und die Versprechen des Auftragnehmers nach Zuschlagserteilung zu durchsetzbaren vertraglichen Pflichten werden.
Während der Vertragsdurchführung achten wir darauf, dass Gewährleistungsrechte erhalten bleiben und durchgesetzt werden können. Weiterhin begleiten wir (Teil-) Abnahmen und lösen mögliche rechtliche Konflikte mit dem Vertragspartner.
Daneben unterstützen wir unsere Mandanten in diversen anderen Themen mit IT-rechtlichem Bezug. Insbesondere Mandanten aus dem öffentlichen Sektor beraten wir bei der Vorbereitung und Abwicklung so genannter „Lizenz-Audits“ und vertreten ihre Interessen gegenüber den Herstellern von Standard-Software.