Öffentliche Infrastrukturen, einschließlich der sogenannte kritischen Infrastrukturen wie Energieversorgung, bestimmte Verkehrs- und Transportinfrastruktur, notfallmedizinische Versorgung und Rettungswesen sowie Katastrophenschutz, werden zunehmend mittels zum Teil innovativer Vertrags- und Ausschreibungsmodelle geregelt und vergeben. Gewachsene Strukturen gilt es hier teilweise zu erhalten, in weiten Teilen fortzuentwickeln und jedenfalls rechtlich langfristig tragfähig abzusichern.
Besondere Bedeutung erlangen hier Verfahren jenseits der bisherigen klassischen Vergabeverfahren – etwa Konzessionsvergaben oder bestimmte Zulassungs- oder „open-house“-Modelle.
Wir verfügen hier über umfangreiche praktische Erfahrung bei der Ausgestaltung und Begleitung von Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und besonderen Auswahlverfahren. Dies gilt sowohl für Verfahren, die dem neuen Konzessionsvergaberecht der KonzVgV unterfallen als auch solche, die, wie bislang bereits, EU-Primärrecht und verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Maßstäben unterliegen.