Der Gesundheitssektor ist einer der am stärksten regulierten Bereiche überhaupt.
Er hat bei Vertragsschlüssen mit Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zudem durchgehend Bezüge zum Vergaberecht – insbesondere im Leistungserbringerrecht nach dem SGB V.
Im Gesundheitswesen gilt tatsächlich der Grundsatz „nach der Reform ist vor der Reform“. Gesetzgebungsvorhaben und bestehende Vorschriften müssen sich auch hier vielfach am Unionsrecht und an der Rechtsprechung des EuGH messen lassen. Das bereits vorhandene komplexe Regelungsgeflecht führt zu umfangreichen inhaltlichen wie systematischen Wechselwirkungen.
Hinzu kommt eine kaum überschaubare Anzahl an verschiedenen, unterschiedlich gut vernetzten Akteuren mit teilweise unterschiedlichen Interessen. Je nach Gegenstand liegt die Zuständigkeit für Rechtschutz bei Vergabekammern, Zivil-, Sozial- oder sogar Verwaltungsgerichten.
Wir beraten seit Jahren fortlaufend pharmazeutische Hersteller bei Ausschreibungen von Arzneimittelrabattverträgen sowie Medizinproduktehersteller und Leistungserbringer bei Vergabeverfahren von öffentlicher Krankenhausträgen oder Gesetzlichen Krankenkassen. Hierbei können wir, ebenso wie bei Vertragsverhandlungen oder Abstimmungen zu Grundsatzthemen der Branche, vielfach auf hervorragende Branchenkontakte zurückgreifen.
Für öffentliche Auftraggeber sind wir zu ausgewählten Grundsatzthemen sowie bei besonderen Beschaffungen im fiskalischen Bereich, etwa im Bereich der Informationstechnologie, tätig.