Die Grenzen des rechtlich und politisch Machbaren werden vielfach vom Unionsrecht bestimmt.
Ein Großteil der wirtschaftsrelevanten Normen und Gesetze hat dort seinen Ursprung.
Neben den Verträgen und klassischen Rechtsakten der EU – also Richtlinien, Verordnungen und Beschlüssen – existieren umfangreiche Empfehlungen, Stellungnahmen sowie delegierte Rechts- und Durchführungsrechtsakte (sog. delegated and implementing acts). Grundlegende und richtungweisende Entscheidungen ergehen vielfach durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Wir begleiten regelmäßig Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene durch Stellungnahmen und Gutachten. Ebenso prüfen wir nationale Gesetzesvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht. Unsere Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit EU-Institutionen bis hin zum Initiieren und zur Begleitung von Vertragsverletzungsverfahren.
Auch auf nationaler Ebene steigt die Regelungsdichte stetig an. Die Wechselwirkung von Gesetzen und Normen hat auch hier entscheidenden Einfluss.
Gerade in regulierten Branchen wie dem Gesundheits-, Energie- und Verkehrssektor muss jeder Wirtschaftsteilnehmer mit den spezifischen Mechanismen der Branche vertraut sein und die weitere Entwicklung fortlaufend berücksichtigen.
Wir unterstützen unsere Auftraggeber dabei, die eigenen unternehmerischen Anliegen im Interesse langfristigen wirtschaftlichen Erfolgs strategisch, zielgerichtet und rechtlich fundiert in die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung einzubringen.