Die Nicht- oder mangelhafte Einhaltung von Gesetzen und Normen wird zunehmend härter sanktioniert. Oftmals fehlt angesichts einer schieren Unzahl an Ordnungsvorschriften schlicht das nötige Bewusstsein für die Rechtswidrigkeit des eigenen Handelns.
Im Rahmen der Compliance-Beratung sind wir vornehmlich in zwei Bereichen tätig: Compliance im Rahmen der öffentlichen Beschaffung (Vergabe-Compliance) und im Gesundheitssektor.
Wir beraten etwa bei der Prüfung der Zulässigkeit von Bietergemeinschaften und sonstigen Kooperationen bei der öffentlichen Auftragsvergabe, zu Mitwirkungsverboten, der Reichweite zulässiger Kontakte zwischen öffentlichen Auftraggebern und Bietern sowie zu vorbeugenden strategischen Maßnahmen und bei Fragen zur Selbstreinigung.
Kooperationen im Gesundheitswesen prüfen wir umfassend anhand der geltenden Normen und Gesetze.