Zwischen der öffentlichen Hand und Privatunternehmen bestehen vielfältige rechtliche Beziehungen. Das Spektrum reicht von gemeinsamen Gesellschaften und Kooperationsverträgen bis hin zu alltäglichen Austauschgeschäften wie Kauf- oder Werkverträgen. Sobald das Unternehmen hieraus einen spürbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangt, stellt sich die Frage nach der beihilferechtlichen Zulässigkeit des Geschäfts.
Die Materie ist komplex und auf eine Vielzahl von Rechtsvorschriften verteilt. Oft stellt bereits die Suche nach der einschlägigen Vorschrift eine Herausforderung dar.
Wir geben klare Antworten – sowohl für Unternehmen als auch für diejenigen, welche die öffentlichen Mittel einsetzen. Ist das geplante Vorhaben nicht zulässig, erarbeiten wir rechtskonforme Alternativen, die wirtschaftlich verwendbar sind.